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HDSmusicTM, Vogelloh 21, 80997 München
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Inhaber: Franz Schmid
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 127 677 321
Handelsregister A München: 78378
HDSmusicTM
HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Verweise und Links
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Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluß zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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AGB HDSmusic
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Rechtsgeschäfte und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.
Dem Kunden sind diese Einkaufs- und Geschäftsbedingungen zur Kenntnis gebracht worden.
Es gelten ausschließlich unsere Einkaufs- und Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
Der Kunde erklärt sich mit Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung hiermit ausdrücklich einverstanden.
Gesonderte oder abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich in den Vertrag aufgenommen wurden. Bestellungen und Auftragsbestätigungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Hiervon sind Kaufverträge nicht berührt, die mündlich abgeschlossen wurden und dem Kunden die gewünschte Ware bereits übergeben wurde.
2. Angebot und Preis
Unser Angebot ist stets unverbindlich und freibleibend. Unterlagen (z. B. Abbildungen, Schaltpläne, Betriebsanleitungen u.ä.) haben nur beschreibenden Charakter oder dienen zur Hilfestellung, sie haben in keinem Fall zusichernde oder eine sonst rechtlich bindende Eigenschaft.
Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise (Tagespreise). Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs-, Versand- sowie Porto- bzw. Fracht-, Zustellungskosten ab Lager München.
Versicherungsgebühren werden wenn ausdrücklich Versicherungsschutz verlangt wird hinzugerechnet. Ein uns erteilter Auftrag gilt unsererseits erst bei Lieferung der Ware, bzw. bei schriftlicher Auftragsbestätigung als angenommen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Aufträge zurückzuweisen.
3. Lieferung, Lieferzeit und Lieferumfang
Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Sie erfolgen nach besten Wissen und Gewissen. Eine Lieferzeit wurde von uns eingehalten, wenn wir die Ware rechzeitig an das zur Lieferung beauftragte Unternehmen übergeben haben. Ist uns eine Lieferung zu einem vertraglich vereinbarten Termin aus Gründen die wir zu vertreten haben nicht möglich, so hat der Kunde uns schriftlich in Verzug zusetzen, und uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
4. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt stets für Rechnung und auf Gefahr des Empfängers bzw. Kunden. Es bleibt uns vorbehalten, die Art und Weise, wie auch das Unternehmen, für den Versand zu wählen, wenn der Kunde rechtzeitig keine Angaben macht.
Eine Transportversicherung erfolgt durch uns nur nach schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Kunden. Soweit unsererseits Beanstandungen in Zusammenhang mit dem Versand geltend gemacht werden, geschieht dies nur für Rechnung und auf Kosten des Kunden.
Rücksendungen gelieferter Waren, ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis, werden grundsätzlich nicht angenommen. Entstehende Transport- sowie Lagerungskosten u.ä. trägt in jedem Falle der Kunde.
5. Zahlungsbedingungen, Abzahlungsverträge
Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen.
Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
Verzugszinsen berechnen wir mit 5 % p.a. über dem jeweiligen Refinanzierungszinssatz der Europäischenzentralbank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen oder wenn der Kunden eine geringere Belastung nachweist.
Ist der Kunden Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, eben so wenig die Aufrechnung mit solchen.
Der Kunde hat für Waren die er in Besitz hat/hatte und die beschädigt oder untergegangen bzw. zerstört oder gestohlen wurden, Minderung oder Wertersatz zu leisten. Es obliegt dem Kunden, den Nachweis zu führen, daß Ihn kein Verschulden trifft.
Barzahlungen an unsere Verkäufer oder sonstige Mitarbeiter befreien nicht von der Kaufpreiszahlung. Barzahlungen sind ausschließlich an hierfür autorisierte und hierzu ausgewiesene Personen zu richten.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunden zur Herausgabe verpflichtet. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde die uneingeschränkte Gefahr an den Gegenständen, insbesondere auch die Gefahr des Abhandenkommens, des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns bei Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, daß der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns.
Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
7. Mängel, Gewährleistung, Umtausch
Die gelieferten Waren sind bei Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind stets schriftlich zu rügen und müssen uns im Fall von offensichtlichen Mängeln spätestens 10 Tage nach Erhalt der betroffenen Waren vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist geht der Kunde des Rügerechts verlustig und kann Gewährleistungsansprüche nicht geltend machen. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diesbezüglich die Regelungen des HGB.
Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde eine angemessene Frist zu gewähren. Ist eine Nachbesserung möglich kann der Kunden keine Ersatzlieferung verlangen. Der Kunde ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung wiederholt fehl, kann der Kunde unter Ausschluss aller sonstigen Rechte durch eine Geldentschädigung, die der Wertminderung entspricht, abgefunden werden.
Bei unberechtigten Mängelrügen trägt der Kunde die uns hierdurch entstandenen Kosten.
Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt bzw. seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt.
Vom Umtausch generell ausgeschlossen sind Hefte, Bücher, Notenbücher, Anleitungen, Beschreibungen, Röhren, Lampen, Glühbirnen, elektronische Bauteile u.ä. sowie Sonderbestellungen bzw. Sonderanfertigungen, Sonderangebote, Gebrauchtgeräte und Softwareprogramme, es sei denn der Kunden weist eine mangelhafte Lieferung nach.
8. Garantie
Für die von uns verkauften Waren übernehmen wir keine über die gesetzlich Haftung hinausgehende Garantie. Wir stehen auch nicht für vom Hersteller gegebenen Garantien ein.
Verzichtet der Kunde auf das Recht der Mängelbeseitigung durch den Hersteller und beauftragt uns, die betreffenden Schäden zu beheben, so hat er hierfür die Kosten zu tragen.
9. Nichtabnahme bestellter Ware
Der Kunden ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (keine Lieferung über uns) erfolgt die Übergabe in unseren Geschäftsräumen innerhalb der dem Kunden in der Bereitstellungsanzeige gesetzten Frist. Der Kunden ist verpflichtet den Liefergegenstand innerhalb der Frist abzuholen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.
Bleibt der Kunden mit der Annahme des Liefergegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunden die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Erklärt der Kunden, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.
10. Haftung aus Delikt
Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist München.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
12. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Seiten sind verpflichtet, eine einverständliche Regelung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmung den Grenzen des AGB-Gesetzes soweit als möglich entspricht.
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